Die Katzenschutzverordnung kommt!

Krankheiten und Verletzungen gehören zum Alltag von Straßenkatzen

Endlich: Die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ wurde Ende Juni vom Kreistag in einer Sitzung einstimmig verabschiedet. Künftig sind damit alle Freigängerkatzen zu kastrieren und zu kennzeichnen; die Kosten tragen die Tierhalter selbst.

„Wir sind erleichtert, dass die Verordnung so kurzfristig vom Kreistag angenommen wurde“, betont Benjamin Pasternak. „Dafür bedanken wir uns explizit bei Gregor Küpper, Kreisdezernent und zuständig für Veterinärwesen, und Amtsveterinärin Dr. Annette Kern. Wir haben uns von ihnen mit unseren Anliegen wahrgenommen gefühlt, da sie uns durchweg in den Prozess integriert und sich für uns eingesetzt haben.“

Halter stärker in die Pflicht nehmen

Mit dem Beschluss können endlich freilebende Katzen im gesamten Rhein-Kreis Neuss besser vor Krankheiten und Leid geschützt werden, wenn die Populationen nicht mehr so stark ansteigen.

Benjamin Pasternak ergänzt, dass die Katzenschutzverordnung – wie jedes andere Gesetz und jeder andere Erlass – nun gelebt und gegebenenfalls nachgeschärft werden müsse. So enthält die Verordnung aktuell noch keine Strafen für die Halter – anders als z. B. in Düsseldorf, wo die Halter neben den Kosten für die Kastration und Kennzeichnung bis zu 1.000 Euro Bußgeld zahlen müssen, sollte ihr Freigänger unkastriert erwischt werden. Der Kreis plant, zunächst die Novellierung des Tierschutzgesetzes abzuwarten, auf deren §13b der Erlass basiert. Sollten hier Strafen für die Halter aufgenommen werden, gilt dies bundesweit.

Unser Tierschutzverein plant nun, die Akteure aus dem Rhein-Kreis Neuss, die am Katzenschutz beteiligt sind, möglichst noch im Juli an einen runden Tisch einzuladen, um Zuständigkeiten zu klären und Aufgaben zu verteilen. Im nächsten Schritt sollen diese dann mit den Städten erörtert werden.

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