Katzenschutzverordnung: Der Countdown läuft

Die Euphorie war groß, als der Kreistag am 19. Juni 2024 einstimmig die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss verabschiedet hat. Mit der Verordnung sind, innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten, alle Freigängerkatzen und -kater zu kastrieren und kennzeichnen; für die Kosten müssen die Tierhalter aufkommen.
Nur so kann verhindert werden, dass die Populationen freilebender Katzen immer weiter ansteigen, die Tiere besser vor Krankheiten und Leid geschützt werden und unser Tierheim nicht weiterhin mit so vielen Straßenkatzen und Katzenbabys überschwemmt wird.
„Gleichzeitig ist erwiesen, dass eine Kastration positive Auswirkungen auf die Katzen und Kater und damit auch deren Besitzer hat“, betont Benjamin Pasternak. „Das Markier- und Revierverhalten lässt nach, bestimmte Tumore treten seltener auf, die Tiere sind insgesamt ausgeglichener.“
Am 1. Februar 2025 endet nun die Übergangsfrist - leider ohne, dass die Zuständigkeiten geklärt sind. „Fakt ist: Die acht Kommunen des Rhein-Kreis Neuss erkennen die Verordnung nicht an und unterstützen sie damit auch nicht“, kritisiert Benjamin Pasternak. „Das Argument ist grundsätzlich: Es fehlt an Personal.“ Außerdem gebe es aktuell keinerlei Regelung bezüglich möglicher Strafen bei Verstößen. Dies ist jedoch ohne die Novellierung des Tierschutzgesetzes praktisch unmöglich. Die Verordnung kann sich damit also nicht re-finanzieren.
Benjamin Pasternak berichtet von einem Beispiel in einer Kommune des Rhein-Kreis Neuss: „Hier haben wir kürzlich auf einem Bauernhof eine Population von über 40 Katzen entdeckt. Alle Tiere wurden positiv auf Toxoplasmose getestet – eine Krankheit, die für Menschen ansteckend und für Schwangere hochgefährlich ist. Weder das Ordnungsamt noch das Veterinäramt fühlten sich zuständig. Die Kosten für die Behandlung, Kastration und Kennzeichnung der Tiere beliefen sich auf 9.000 Euro – auf denen unser Tierschutzverein bis dato sitzen geblieben ist, die jedoch eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Kommune fallen.“