Katzenschutzverordnung: Die Schonfrist ist vorbei!

Kitten
Simple Rechnung: Weniger Kastrationen = mehr Straßenkatzen

Wir erinnern uns: Am 19. Juni 2024 hat der Kreistag einstimmig die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss beschlossen. Es galt eine Deadline von sechs Monaten, innerhalb derer Tierhalter ihre Freigängerkatzen und -kater kastrieren und kennzeichnen mussten.

Seit Anfang Februar ist diese Deadline nun vorbei und die Frage ist: Wo stehen wir jetzt eigentlich? Wer kontrolliert die Umsetzung der Verordnung? Und was würde passieren, wenn wir als Tierschutzverein uns nicht mehr parallel um die Kastration freilebender Katzen kümmern würden? Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie deren Populationen exponentiell immer weiter ansteigen würden.

Zwischen August 2023 und Februar 2024 haben wir allein in Rommerskirchen, Jüchen und Grevenbroich dafür gesorgt, dass 104 Straßenkatzen und -kater kastriert und gekennzeichnet werden. Diese Tiere hätten sich sonst vermehrt.

„Wenn wir bei 104 Tieren von 52 Pärchen ausgehen, hätten diese sich mit durchschnittlich vier Kitten zweimal pro Jahr fortgepflanzt – untereinander, mit Freigängerkatzen, innerhalb ihrer Verwandtschaft“, erklärt Benjamin Pasternak. „Das wären schon mehr als 200 Kitten. Diese sind nach sechs Monaten ebenfalls geschlechtsreif und wir sprechen hier klar von einem exponentiellen Wachstum.“ Je mehr Tiere – sowohl Straßen- als auch Freigängerkatzen - jedoch kastriert sind, desto geringer fällt dieses Wachstum aus und erhebliches Leid der Tiere wird verhindert.

„Wir müssen diese Schnittstelle zwischen Straßen- und Freigängerkatzen aufbrechen“, betont Benjamin Pasternak. Das heißt: Die Kommunen müssen Verantwortung übernehmen und Tierhalter von Freigängerkatzen in die Pflicht nehmen.

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