Katzenschutzverordnung – und jetzt?
Die Erleichterung war groß, als der Kreistag Ende Juni einstimmig die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ verabschiedet hat. Nur so können wir verhindern, dass die Populationen freilebender Katzen im gesamten Rhein-Kreis Neuss nicht weiter explodieren – und die Tiere besser vor Hunger, Krankheiten und Leid geschützt werden können.
Für die Verordnung ist es höchste Zeit, wie ein Blick auf die Zahlen zeigt: „Allein von Dezember 2023 bis Oktober 2024 – also vor Verabschiedung der Katzenschutzverordnung – hat unser Verein über 20.000 € nur für Kastrationen von Straßenkatzen in Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen ausgegeben“, erläutert Benjamin Pasternak. „Dieses Geld stammt komplett aus Spenden und Zuwendungen. Bis dato haben wir keine Chance, die aufgelaufenen Kosten von den Kommunen erstattet zu bekommen. Wir sind jedoch aktiv auf sie zugegangen, um hier eine Lösung zu finden.“
Die Frage ist: Wie geht es künftig weiter?
In einer Kommune leben z. B. mindestens drei große Populationen, die dringend Hilfe benötigen. Mit der Katzenschutzverordnung und der ordnungsrechtlichen Verfügung stehen zwei rechtliche Grundlagen zur Verfügung, tätig zu werden. „Dies wäre ein Beispiel, wo wir Fakten schaffen müssten, um die Zuständigkeiten zu klären.“
Generell ist ein festes Budget nötig, um Futterstellen, Versorgung und Kastrationen für den gesamten Rhein-Kreis Neuss abdecken zu können. Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss hat diesbezüglich bereits beim Landrat angefragt. „Wir liefern mit unseren Kastrationen nachvollziehbare Zahlen, um uns offiziell beauftragen zu können. Es geht dabei aber nicht um eine freiwillige Zuwendung, sondern um eine Dienstleistung, die wir nicht umsonst durchführen können“, erklärt Benjamin Pasternak.