Katzenschutzverordnung: Es tut sich was!

Bald ist Jahrestag: Am 19. Juni 2024 hat der Kreistag die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss beschlossen, seit Februar 2025 ist sie bindend. Die Umsetzung war jedoch lange unklar.
Jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache: Der Kreistag hat abgestimmt und bewilligt, dass ab sofort 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese werden den drei Tierheimen im Rhein-Kreis Neuss mit je 5.000 Euro ausbezahlt.
„Das Geld ist natürlich zweckgebunden“, erklärt Benjamin Pasternak. „Wir müssen dem Veterinäramt in einer vierteljährlichen Aufstellung nachweisen, dass wir es für die Kastration von Straßenkatzen verwenden.“ Die übrigen 5.000 Euro müssen von den Tierheimen zunächst angefragt werden. „Sie sind explizit für die Auflösung von Hot Spot-Populationen gedacht. Diese werden von uns gemeldet, damit das Geld frei gegeben werden kann.“
Die Voraussetzung ist jedoch, dass wir Berechtigter nach § 6 der Katzenschutzverordnung werden. Als Berechtigter darf unser Verein Straßenkatzen einfangen sowie deren Kastration und Kennzeichnung veranlassen; außerdem haben wir mit diesem Status Zugang zu Grundstücken, auf denen das Veterinäramt z. B. Kolonien identifiziert hat.
Unabhängig von den Geldern des Rhein-Kreises Neuss haben wir außerdem weiterhin die Möglichkeit, die Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Dafür müssen wir pro Jahr etwa 150 Katzen oder Kater der Kastration zuführen, wofür bei Kosten von 150 bis 185 Euro pro Tier insgesamt mindestens 22.500 Euro zusammenkommen. Davon übernimmt das Land im Nachhinein 5.000 Euro.
Die einfachen Wege an uns zu spenden:
Überweisen
Verwendungszweck: Katzenkastration
Sparkasse Neuss
IBAN: DE85 3055 0000 0000 1104 52
BIC: WELADEDNXXX
PayPal
Patenschaft
Mit der Übernahme einer Patenschaft helfen Sie uns ganz besonders!
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