Egon

Boa constrictor - auch Abgottschlange genannt.
Wie alle Boidae fällt auch die Boa Constrictor unter die EU-Artenschutzverordnung und steht im sog. Anhang B.
Im Gegensatz zu den vielen Unterarten ist sie von der Anzeigepflicht gemäß §7 Abs. 2 der Bundesartenverordnung ausgenommen. Trotzdem ist für eine artgerechte Unterbringung einiges zu beachten; und wir nehmen uns frei, das zukünftige Zuhause vorher in Augenschein zu nehmen.
Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.
Weitere Informationen finden Sie im Tiersteckbrief des deutschen Tierschutzbundes
Derzeit wohnt eine Boa Constrictor namens Egon bei uns im Tierheim.