Vererben leicht und richtig gemacht
Viele ältere oder kranke Menschen, die selber keine nahen Angehörigen haben oder mit diesen keinen Kontakt mehr pflegen, fragen sich: Wie kann ich den Tieren über meinen Tod hinaus helfen und verhindern, dass alles der Staat bekommt? Weiterhin stellt sich vielen Tierbesitzern die Frage, was aus ihren vierbeinigen oder gefiederten Lieblingen wird, wenn sie einmal nicht mehr leben.
Wir helfen seit vielen Jahren ...
... Tieren aus unserem Einzugsgebiet (Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Rommerskirchen) und darüber hinaus. In unserem Tierheim können unsere Mitglieder, Freunde und Gäste täglich erleben, wie wir uns um die uns anvertrauten Schützlinge kümmern. Unsere Einstellung zum Tierschutz wird sichtbar und die Verwendung der uns gegebenen Spendengelder ist nachvollziehbar. In den vielen Jahren des Tierheimbetriebs sind unzählige Hunde, Katzen und Vögel zu uns gekommen, weil deren Besitzer verstorben waren. Die Erben wollten oder konnten sie nicht übernehmen und ihnen weiter das Leben in einer privaten Familie bieten. Wir kümmern uns nicht nur um diese Tiere, sondern kommen den im Testament geäußerten Wünschen der Erblasser über die Zukunft ihrer Haustiere weitestgehend nach. Darüber hinaus kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Bestattung oder Grabpflege, wenn dafür wirtschaftlich vorgesorgt wurde.
Tiere können nicht erben ...
... doch Tierbesitzer, die sich Gedanken darüber machen, was im eigenen Todesfall aus dem liebgewonnen Hund, der Katze oder den Sittichen aus der Voliere wird, können bei uns einen aufrichtigen Partner finden. Nicht selten erleben wir in unserem Tierheim, dass Menschen ein Haustier bei uns abgeben wollen, weil der Besitzer verstarb. Es sind für uns sehr traurige Erlebnisse, wenn das im Erbe gebundene Vermögen gerne angenommen, das verwaiste Haustier aber durch die Erben abgeschoben wird.
Die Form muss stimmen
Bei der richtigen Aufstellung und Formulierung eines Testaments kommt es auf viele Details an. Am besten bittet man einen Notar um Aufklärung und Rat. Ein eigenhändig abgefasstes Testament muss handschriftlich mit Angabe des Datums und der Unterschrift erfolgen. Es ist wichtig, das Testament so zu hinterlegen, dass es im Falle des Todes auch auffindbar ist und nicht von Unbefugten vernichtet werden kann. Testamente können zur Sicherheit bei einem Notar oder bei dem zuständigen Gericht hinterlegt werden.
Unabdingbar ist auch, dass Sie den Namen des Erben korrekt einsetzen. Also nicht "Tierheim Oekoven" oder z.B. "Tierschutzbund Oekoven", wie wir es leider schon erleben mussten.
Der korrekte Name ist Tierschutzverein für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Neurather Str. 1-3, 41569 Rommerskirchen-Oekoven.
Der Tierschutzverein ist als gemeinnützig anerkannt und von der Schenkungs- bzw. der Erbschaftssteuer befreit. Bitte hinterlassen Sie für Helfer an gut sichtbarer Stelle Informationen über die Anzahl der in ihrer Wohnung lebenden Tiere, deren Geburtsdatum und eventuelle Medikamenteneingaben. So kann den Tieren optimal geholfen werden, wenn Sie nicht mehr befragt werden können.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen sowie zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung:
Tel.: 02183-7592 oder E-Mail: buero@tierschutzverein-rhein-kreis-neuss.de